Das Komitee lehnt ein Mitwirken am Varianzverfahren entschlossen ab:
Sehr geehrte Mitglieder der Stiftung Kirchengut Baselland
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir als Komitee Chilchacher nicht am vorgeschlagenen Varianzverfahren: «Entwicklung der Parzelle Nr. 1884; Konzept über das vorgeschlagene Varianzverfahren» teilnehmen werden.
Die befremdliche Art und Weise wie mit den Ressourcen einer Landgemeinde umzugehen versucht wird, schockiert uns. Das Varianzverfahren und die Beteiligungsvorgaben und Stimmrechte, die von Seiten Stiftung Kirchengut vorgegeben werden, sind ein Affront an die direkte Demokratie und das Mitbestimmungsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde.
Eine Stiftung, die kantonales Vermögen verwaltet und in Ihrem eigenen Leitbild den Grundsatz: «Wir gehen mit dem uns anvertrauten Erbe verantwortungsvoll um» führt, sollte sich über die Reaktion der Bevölkerung einer geplanten Umzonung, einer bis dato landwirtschaftlich genutzten OeWA-Zone, bewusst sein.
Die Argumentation, dass die finanzielle Lage der Stiftung Sie zu solch einschneidenden Aktionen verleitet, sind sehr schwer nachzuvollziehen. Ein Blick in Ihre Bilanz zeigt eine Zunahme der Aktiven in den letzten 5 Jahren von knapp 30 Prozent. Die Erfolgsrechnungen sind, einer Stiftung entsprechend, sehr ausgeglichen und ausser bei grossen Investitionen nicht negativ ausgefallen. Nicht budgetierte Landkäufe im Jahre 2017 und 2018 konnten anscheinend mühelos getätigt werden. Die Aktiven zeigen einen Anteil von 63 % Finanzanlagen in Obligationen, Aktien und Anteilscheine. Diese Finanzanlagen sind weder beschrieben noch im Anhang der Bilanz dokumentiert. Inwieweit diese Investitionen mit den Leitsätzen der Stiftung übereinstimmen, lässt sich leider nicht verifizieren.
Demgegenüber steht, eine bis dato nicht vorkalkulierte Zinseinnahme durch Baurechtsvergabe auf dem Chilchacher, die mutmasslich pro Jahr nicht mehr als 3 Prozent der jetzigen Erträge der Stiftung entsprechen.
Wir bedanken uns für die Einladung zum Varianzverfahren und schliessen mit folgendem Gedanken:
«Die Versiegelung von offenen Ackerflächen und die Zerstörung von Kulturland durch das kurzfristige Profitdenken einzelner, sind mit allen Mitteln der Opposition zu bekämpfen»
Das ist unser Verständnis zum verantwortungsvollen Umgang des uns anvertrauten Erbes.
Der Stiftungsrat lässt uns folgende Mitteilung zukommen:
Thomas Keller, Stiftungsrat Stiftung Kirchengut Baselland, anlässlich der Besprechung vom 21. Februar 2019 mit Vertretern des Gemeinderats Tenniken
Tenniken; Entwicklung der Parzelle Nr. 1884; Konzept über das vorgeschlagene Varianzverfahren
Die nachfolgenden Punkte stellen die Eckpfeiler des Konzeptes dar:
Um was geht es?
- Die zu entwickelnde Parzelle stellt mit ihren rund 11‘000 m2 eine namhafte Bauland- Reserve dar. Da sie sich in der Zone OeWA befindet, kann sie nur mit grossen Ein- schränkungen überbaut werden.
- Um die Nutzungsbreite zu vergrössern, muss die Parzelle einem breiteren Zweck alsdemjenigen der „Öffentlichen Bauten und Anlagen“ gewidmet werden. Das übliche Instrument lautet „Quartierplan“, weil damit höhere qualitative Anforderungen an die Bebauung verbunden werden können, als mit einer einfachen Umzonung.
- Aus eigenen Erfahren weiss der Stiftungsrat, dass derartige Umzonungen ein höchst emotionaler Prozess sind. Es darf von Anfang kein Fehler gemacht werden – insbe- sondere auf der Kommunikationsebene!
- Das vorteilhafte Moment besteht darin, dass der GR an der Entwicklung der Parzelle als wesentliches Element der inneren Ortsverdichtung interessiert ist, und sich dieses Interesse auch im gültigen kommunalen Richtplan niederschlägt. Die Stiftung bietet Hand, dass die Parzelle nach den Intensionen der Gemeinde entwickelt werden kann, soweit dies mit den eigenen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen ist.
In dieser Phase des Verfahrens ist nicht von Investoren die Rede.
Warum ein Varianzverfahren?
- Ein Quartierplan ist ein rechtliches Kleid um ein Überbauungskonzept, bei dem als Gegenleistung zum Überbauungszugeständnis zusätzliche Qualitätsanforderungen einverlangt werden (z.B. bezügl. Dichte, Formgebung, Verkehr, Nachhaltigkeit, Durchgrünung, soziale Durchmischung, etc.).
- Sowohl eine Umzonung als auch ein Quartierplanverfahren muss die Zustimmungen der folgenden Stellen erlangen: Gemeinderat – Gemeindeversammlung – Raumpla- nungsamt, Abt. Ortsplanung und Denkmalpflege – Regierungsrat.
- Das Ziel muss lauten: Finden eines durch die ganze Instanzenkette genehmigungs- fähigen Überbauungskonzeptes unter Einbezug aller interessierten Kreise, um recht- zeitig auf allfällige Widerstände reagieren zu können.
Mit einem Varianzverfahren kann aus einer Reihe von Vorschlägen die bestmögliche Lösung gewählt werden. Im Vergleich der Varianten schälen sich die guten Ideen her- aus. Die im Varianzverfahren gewonnene Lösung kann im Zuge des Quartierplanver- fahrens optimiert werden und es können Elemente von andern Lösungsansätzen ein- bezogen werden. Im Überzeugungsprozess können alle – auch ungeeignete – Lösun- gen zur Erläuterung herangezogen werden.
Studienauftrag nach SIA 143
Ein Studienauftrags-Verfahren nach SIA143 ist ein anerkanntes Varianzverfahren (gilt ins- besondere im Umgang mit dem Raumplanungsamt)! Bei einem Studienauftrags-Verfahren wird einem ausgewählten Kreis von Planern die gleiche Aufgabe gestellt. Das Verfahren ist nicht anonym. Jeder Teilnehmer erhält gleiche (kostendeckende) Entschädigung. Die Leis- tungen der Planer sind damit abgegolten; man kann ihnen allenfalls zusätzlich in Aussicht stellen, dass sie das Quartierplanverfahren begleiten dürfen. Es muss kein klares Siegerpro- jekt geben; es können Elemente aus jedem Beitrag weiterverwendet werden. Rein theore- tisch könnte auch ein erfahrener Planer alleine mit der Aufgabe betraut werden. Praktisch ist dieser Weg aber nicht gangbar. Jeder kritische Geist würde zum so erarbeiteten Bebauungs-plan fragen: „Wieso gerade so? Es sind doch viele andere – bessere – Varianten möglich?“Erst im Vergleich kann man sich ein Urteil bilden. Das Verfahren dient nicht zuletzt auch der Meinungsbildung der Entscheidungsträger.
Mitwirkende
In Anbetracht der Aufgabe scheint folgende Besetzung sinnvoll:
Beurteilungsgremium, stimmberechtigte Mitglieder:
- 1 Person aus Gemeinderat
- 2 Personen aus Stiftungsrat KG
- 1 Person delegiert von der ev.- ref. Kirche
- 1 aussenstehender Architekt mit gewisser Bekanntheit
-
Beurteilungsgremium, beratende und nicht stimmberechtigte Experten
- 1 Person aus Raumplanungsamt, Abt. Denkmalpflege
- 1 Person delegiert von Heimatschutz oder andere Körperschaft mit ähnlicher Ausrichtung
ev. weitere Personen
Architekturbüros mit städtebaulicher / landschaftsplanerischer Erfahrung
- 2 Büros auf Vorschlag SKG und Empfehlung Architekt
- 1 Büro auf Vorschlag Gemeinderat
- (weitere Büros erwünscht, aber Kostenfrage)
Grundlagen
Folgende Unterlagen müssen vor Planungsbeginn erstellt und den Büros zur Verfügung ge- stellt werden:
- Planungsprogramm (Anforderungsbeschrieb) wird von Beurteilungsgremium beraten und verabschiedet
- Digitales Geländemodell (Geometer)
- Modellgrundlage aus Gips
- Kopie kommunaler Richtplan Gmd Tenniken
- Bauhistorische Würdigungen der Kirche und geschützter Bauten
Kosten (ohne interne Kosten der Stiftung)
Zu erwarten ist mindestens ein hoher fünfstelliger Betrag