Zonenplanrevision Tenniken

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Zonenreglement
Artikel/Vorschriften wonach wir uns für die nächsten 15-20 Jahre ausrichten sollten.
Zonenreglement_Tenniken_ZRS für Revision
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Planungsbericht
Beschreibungen und "Begründungen" zu den Vorschriften und Änderungen.
Planungsbericht_Ten'PB'ZVS für Revision.
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Zonenplan - Karte
So werden die neuen Gebiete und Objekte zugeteilt sein.
Zonenplan Gde BL - für Revision.pdf
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Naturinventar Siedlung
Zeigt z.B. schützenswerte Bäume und Hecken im Siedlungsgebiet. Das Dokument wurde erst auf Nachfrage der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Interessant ist, dass die Hecke entlang dem Chilchacher/Sangetenweg, welche weit über 100 schon Bestand hat, nicht darin aufgeführt ist... vergessen wurde...
Ten'NIS'2015_Objektblätter.pdf
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rund um die stiftung kirchengut bl

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Dokumentation eines missglückten Dialogversuches mit der Stiftung Kirchengut
Die Stiftung Kirchengut will Baurechtszinsen kassieren und nicht über raumplanerische und ökologische Inhalte reden – Dokumentation eines missglückten Dialogversuches. Am 29. März dieses Jahres haben wir allen Mitgliedern des Stiftungsrates einen persönlich adressierten Brief geschrieben. Lesen Sie im Download weiter was sie uns mitzuteilen hatten...
Dokumentation eines missglückten Dialogv
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Nutzungsmöglichkeiten für den Chilchacher

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Gutachten von EspaceSuisse
Nun liegt die Studie von EspaceSuisse vor und sie bestätigt uns in unserem Bemühen für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Landressourcen in unserem Dorf, wie wir ihn mit unserer Petition Ende 2018 an die Öffentlichkeit getragen haben. EspaceSuisse empfiehlt aus ortsbaulichen, landschaftlichen und ökologischen Gründen von einer Umzonung des Chilchacher-Areals in eine Wohnzone abzusehen. Damit deckt sich die Studie mit den Resultaten des Gutachtens der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz vom Januar 2020. In beiden Studien wird aufgrund der hohen landschaftlichen Qualitäten, der identitätsstiftenden Bedeutung für das Ortsbild und der raumplanerischen Gesetzmässigkeiten klar von einer Überbauung des Areals abgeraten. Weiter wird festgehalten, dass im bebauten Siedlungsraum noch ein grosses Verdichtungspotenzial bestehe.
Nutzungsmöglichkeiten für den Chilchache
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Stellungnahme Chilchacher Komitee zum Gutachten von EspaceSuisse
Stellungnahme Chilchacher Komitee zum Gu
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Stellungnahme Gemeinderat
Stellungnahme Gemeinderat zum Gutachten
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Interpellation chilchacher tenniken

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Interpellation Chilchacher Tenniken
Eingereicht durch Florence Brenzikofer (Grüne) beim Regierungsrat BL am 17. Oktober 2019 zur Situation und Vorgehen der Stiftung Kirchengut, sowie die Rolle des Kantons.
Text_Interpellation_FBrenzikofer_2019101
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Beantwortung Interpellation durch den Regierungsrat
Der Landratsbeschluss gib im grossen und ganzen die Worte der Stiftung wieder...
Beantwortung_der_Interpellation_FBrenzik
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Diskussion zum Landratsbeschluss zur Interpellation
Laura Grazioli (Grüne) stellt noch viele weitere Fragen und macht Anmerkungen zu der einseitigen Beurteilung/Antwort durch die Regierung.
Beschluss_des_Landrats_Interpellation FB
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Chilchacher Tenniken Landschaftliches Gutachten

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Die Analyse der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hat verschiedene Betrachtungen einbezogen.
Die Handlungsempfehlung an die Gemeinde von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gleich vorweg:
Aufgrund der hohen landschaftlichen Qualitäten und der Bedeutung für das Ortsbild rät die SL von einer Überbauung des Chilchachers ab. Die Siedlungsqualität von Tenniken würde durch eine Überbauung negativ beeinträchtigt. Stattdessen empfiehlt die SL der Gemeinde, den Chilchacher der Denkmalschutzzone zuzuweisen und damit langfristig vor einer Überbauung zu schützen. Dieses Vorgehen wird vom Baselbieter Heimatschutz ebenfalls empfohlen und ist mit dem Kirchenhügel von Oltingen erprobt.
Chilchacher Tenniken_Landschaftliches Gu
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Postitionspapier baselbieter Heimatschutz

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Positionspapier Baselbieter Heimatschutz - Für gute Baukultur im Baselbiet
Jeder Ort trägt ein Stück Geschichte in sich. Durch die ungebrochen intensive Bautätigkeit und die Forderung nach Verdichtung der bereits bebauten Areale sind diejenigen Ortsteile, in denen die historische Bebauung noch als zusammenhängende Einheit erhalten ist, weiterhin in Gefahr, ihren identitätsstiftenden Charakter zu verlieren. Zu den Elementen, die das historische Ortsbild prägen, gehören auch die angrenzenden Grün- und Freiflächen...
Positionspapier Baselbieter Heimatschutz
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varianzverfahren

Das Komitee lehnt ein Mitwirken am Varianzverfahren entschlossen ab:

 

Sehr geehrte Mitglieder der Stiftung Kirchengut Baselland

 

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir als Komitee Chilchacher nicht am vorgeschlagenen Varianzverfahren: «Entwicklung der Parzelle Nr. 1884; Konzept über das vorgeschlagene Varianzverfahren» teilnehmen werden. 

 

Die befremdliche Art und Weise wie mit den Ressourcen einer Landgemeinde umzugehen versucht wird, schockiert uns. Das Varianzverfahren und die Beteiligungsvorgaben und Stimmrechte, die von Seiten Stiftung Kirchengut vorgegeben werden, sind ein Affront an die direkte Demokratie und das Mitbestimmungsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde. 

 

Eine Stiftung, die kantonales Vermögen verwaltet und in Ihrem eigenen Leitbild den Grundsatz: «Wir gehen mit dem uns anvertrauten Erbe verantwortungsvoll um» führt, sollte sich über die Reaktion der Bevölkerung einer geplanten Umzonung, einer bis dato landwirtschaftlich genutzten OeWA-Zone, bewusst sein. 

 

Die Argumentation, dass die finanzielle Lage der Stiftung Sie zu solch einschneidenden Aktionen verleitet, sind sehr schwer nachzuvollziehen. Ein Blick in Ihre Bilanz zeigt eine Zunahme der Aktiven in den letzten 5 Jahren von knapp 30 Prozent. Die Erfolgsrechnungen sind, einer Stiftung entsprechend, sehr ausgeglichen und ausser bei grossen Investitionen nicht negativ ausgefallen. Nicht budgetierte Landkäufe im Jahre 2017 und 2018 konnten anscheinend mühelos getätigt werden. Die Aktiven zeigen einen Anteil von 63 % Finanzanlagen in Obligationen, Aktien und Anteilscheine. Diese Finanzanlagen sind weder beschrieben noch im Anhang der Bilanz dokumentiert. Inwieweit diese Investitionen mit den Leitsätzen der Stiftung übereinstimmen, lässt sich leider nicht verifizieren. 

 

Demgegenüber steht, eine bis dato nicht vorkalkulierte Zinseinnahme durch Baurechtsvergabe auf dem Chilchacher, die mutmasslich pro Jahr nicht mehr als 3 Prozent der jetzigen Erträge der Stiftung entsprechen. 

 

Wir bedanken uns für die Einladung zum Varianzverfahren und schliessen mit folgendem Gedanken: 

 

«Die Versiegelung von offenen Ackerflächen und die Zerstörung von Kulturland durch das kurzfristige Profitdenken einzelner, sind mit allen Mitteln der Opposition zu bekämpfen»

 

Das ist unser Verständnis zum verantwortungsvollen Umgang des uns anvertrauten Erbes.


Der Stiftungsrat lässt uns folgende Mitteilung zukommen: 

Thomas Keller, Stiftungsrat Stiftung Kirchengut Baselland, anlässlich der Besprechung vom 21. Februar 2019 mit Vertretern des Gemeinderats Tenniken

 

Tenniken; Entwicklung der Parzelle Nr. 1884; Konzept über das vorgeschlagene Varianzverfahren

 

Die nachfolgenden Punkte stellen die Eckpfeiler des Konzeptes dar:

 

Um was geht es?

  • -  Die zu entwickelnde Parzelle stellt mit ihren rund 11‘000 m2 eine namhafte Bauland- Reserve dar. Da sie sich in der Zone OeWA befindet, kann sie nur mit grossen Ein- schränkungen überbaut werden.

  • -  Um die Nutzungsbreite zu vergrössern, muss die Parzelle einem breiteren Zweck alsdemjenigen der „Öffentlichen Bauten und Anlagen“ gewidmet werden. Das übliche Instrument lautet „Quartierplan“, weil damit höhere qualitative Anforderungen an die Bebauung verbunden werden können, als mit einer einfachen Umzonung.

  • -  Aus eigenen Erfahren weiss der Stiftungsrat, dass derartige Umzonungen ein höchst emotionaler Prozess sind. Es darf von Anfang kein Fehler gemacht werden – insbe- sondere auf der Kommunikationsebene!

  • -  Das vorteilhafte Moment besteht darin, dass der GR an der Entwicklung der Parzelle als wesentliches Element der inneren Ortsverdichtung interessiert ist, und sich dieses Interesse auch im gültigen kommunalen Richtplan niederschlägt. Die Stiftung bietet Hand, dass die Parzelle nach den Intensionen der Gemeinde entwickelt werden kann, soweit dies mit den eigenen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen ist.

  • In dieser Phase des Verfahrens ist nicht von Investoren die Rede.

Warum ein Varianzverfahren?

  • -  Ein Quartierplan ist ein rechtliches Kleid um ein Überbauungskonzept, bei dem als Gegenleistung zum Überbauungszugeständnis zusätzliche Qualitätsanforderungen einverlangt werden (z.B. bezügl. Dichte, Formgebung, Verkehr, Nachhaltigkeit, Durchgrünung, soziale Durchmischung, etc.).

  • -  Sowohl eine Umzonung als auch ein Quartierplanverfahren muss die Zustimmungen der folgenden Stellen erlangen: Gemeinderat – Gemeindeversammlung – Raumpla- nungsamt, Abt. Ortsplanung und Denkmalpflege – Regierungsrat.

  • -  Das Ziel muss lauten: Finden eines durch die ganze Instanzenkette genehmigungs- fähigen Überbauungskonzeptes unter Einbezug aller interessierten Kreise, um recht- zeitig auf allfällige Widerstände reagieren zu können.

     

  • Mit einem Varianzverfahren kann aus einer Reihe von Vorschlägen die bestmögliche Lösung gewählt werden. Im Vergleich der Varianten schälen sich die guten Ideen her- aus. Die im Varianzverfahren gewonnene Lösung kann im Zuge des Quartierplanver- fahrens optimiert werden und es können Elemente von andern Lösungsansätzen ein- bezogen werden. Im Überzeugungsprozess können alle – auch ungeeignete – Lösun- gen zur Erläuterung herangezogen werden.

Studienauftrag nach SIA 143

 

Ein Studienauftrags-Verfahren nach SIA143 ist ein anerkanntes Varianzverfahren (gilt ins- besondere im Umgang mit dem Raumplanungsamt)! Bei einem Studienauftrags-Verfahren wird einem ausgewählten Kreis von Planern die gleiche Aufgabe gestellt. Das Verfahren ist nicht anonym. Jeder Teilnehmer erhält gleiche (kostendeckende) Entschädigung. Die Leis- tungen der Planer sind damit abgegolten; man kann ihnen allenfalls zusätzlich in Aussicht stellen, dass sie das Quartierplanverfahren begleiten dürfen. Es muss kein klares Siegerpro- jekt geben; es können Elemente aus jedem Beitrag weiterverwendet werden. Rein theore- tisch könnte auch ein erfahrener Planer alleine mit der Aufgabe betraut werden. Praktisch ist dieser Weg aber nicht gangbar. Jeder kritische Geist würde zum so erarbeiteten Bebauungs-plan fragen: „Wieso gerade so? Es sind doch viele andere – bessere – Varianten möglich?“Erst im Vergleich kann man sich ein Urteil bilden. Das Verfahren dient nicht zuletzt auch der Meinungsbildung der Entscheidungsträger.

 

Mitwirkende

 

In Anbetracht der Aufgabe scheint folgende Besetzung sinnvoll:

Beurteilungsgremium, stimmberechtigte Mitglieder:

  • -  1 Person aus Gemeinderat

  • -  2 Personen aus Stiftungsrat KG

  • -  1 Person delegiert von der ev.- ref. Kirche

  • -  1 aussenstehender Architekt mit gewisser Bekanntheit

    -
    Beurteilungsgremium, beratende und nicht stimmberechtigte Experten

  • -  1 Person aus Raumplanungsamt, Abt. Denkmalpflege

  • -  1 Person delegiert von Heimatschutz oder andere Körperschaft mit ähnlicher Ausrichtung

  • ev. weitere Personen

Architekturbüros mit städtebaulicher / landschaftsplanerischer Erfahrung

  • -  2 Büros auf Vorschlag SKG und Empfehlung Architekt

  • -  1 Büro auf Vorschlag Gemeinderat

  • -  (weitere Büros erwünscht, aber Kostenfrage)

    Grundlagen

    Folgende Unterlagen müssen vor Planungsbeginn erstellt und den Büros zur Verfügung ge- stellt werden:

  • -  Planungsprogramm (Anforderungsbeschrieb) wird von Beurteilungsgremium beraten und verabschiedet

  • -  Digitales Geländemodell (Geometer)

  • -  Modellgrundlage aus Gips

  • -  Kopie kommunaler Richtplan Gmd Tenniken

  • -  Bauhistorische Würdigungen der Kirche und geschützter Bauten

  •  

    Kosten (ohne interne Kosten der Stiftung)

    Zu erwarten ist mindestens ein hoher fünfstelliger Betrag